Ariadne-Nutzungsbedingungen
Dieses Dokument enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB"), zu denen die Ariadne Maps GmbH, Brecherspitzstraße 8, 81541 München, Deutschland (Ariadne"), ihren Kunden Lokalisierungs- und Ortungstechnologien für Innen- und Außenbereiche über die Website Ariadne.inc (Website") und mobile Anwendungen sowie ihre eigene Hardware zur Verfügung stellt.
Sie erkennen an und stimmen zu, dass Sie durch Klicken auf "Ich akzeptiere" oder durch die Erstellung eines Angebots ("Ariadne-Angebot") mit Ariadne, das auf diese Bedingungen im Namen eines benannten Unternehmens oder einer Organisation ("der Kunde") verweist, zustimmen, dass das Unternehmen oder die Organisation als Kunde an diese Bedingungen gebunden ist. Sie garantieren und versichern, dass Sie die volle Kapazität und Befugnis haben, diese Bedingungen im Namen des Unternehmens oder der Organisation des Kunden zu akzeptieren.
Wenn Sie diese Bedingungen nicht akzeptieren, können Sie nicht auf die Dienste zugreifen. Diese Bedingungen können von Zeit zu Zeit geändert werden. Wir empfehlen Ihnen daher, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit und vor der Inanspruchnahme der Dienste erneut zu lesen.
Der Kunde und Ariadne werden im Folgenden auch gemeinsam als "Parteien" oder einzeln als "Partei" bezeichnet.
Ariadne Dienstleistungen
- Ariadne erbringt für den Kunden die folgenden Leistungen gemäß den vorliegenden Bedingungen sowie den Bedingungen des Ariadne-Angebots, sofern dieses vom Kunden unterzeichnet wurde (im Folgenden als "Leistungen" bezeichnet):
- a) Lieferung von Surveyors und Fernunterstützung bei deren Installation, wenn der Kunde Surveyors in seinem Abonnementplan eingeschlossen hat
- b) Analyse und Verarbeitung der von den Gutachtern erhaltenen Informationen.
- c) Visualisierung der genannten Informationen auf dem Dashboard, wie im Angebot angegeben.
- Ariadne hat die Aufgabe, den Standort für den Einsatz der Vermesser zu analysieren. Der Zweck dieser Analyse ist es, sicherzustellen, dass genügend Vermesser an den optimalen Positionen innerhalb des Standorts platziert werden, so dass je nach Gebiet und Art des Standorts die bestmögliche Positionierungs- und Lokalisierungsgenauigkeit unter den gegebenen Umständen erreicht werden kann.
- Beide Parteien sind sich darüber im Klaren, dass die Positionierungs- und Lokalisierungsgenauigkeit von der Anzahl der Vermessungsingenieure abhängt und dass die bestmögliche Positionierungs- und Lokalisierungsgenauigkeit je nach Beschaffenheit des Ortes im Allgemeinen und innerhalb des Ortes von einem Teil zum anderen variieren kann. Eine genaue Positionierung und Lokalisierung ist Voraussetzung für eine vollständige und sinnvolle Zielerfüllung. Die statistische Datenauswertung und deren Visualisierung durch die REST API, auf der die Bewegungsanalyse basiert, kann durch eine genauere Positionierung und Lokalisierung verbessert werden. Ariadne ist verpflichtet, an der Verbesserung der Datengenauigkeit mitzuwirken. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich Ariadne, vor der Ausführung der Dienstleistungen den Standort des Kunden zu ermitteln und dem Kunden alle notwendigen Hinweise zur bestmöglichen Positionierung der Vermessungsingenieure und Lokalisierungsgenauigkeit zu geben.
- Um diese Beurteilung vornehmen zu können, wird der Auftraggeber Ariadne vorab alle verfügbaren Unterlagen (insbesondere Lagepläne, Detailpläne) und Informationen zur Verfügung stellen, damit eine bestmögliche Analyse der Gegebenheiten vor Ort durchgeführt werden kann.
- Die Funktionen, die das Ariadne-Produkt bietet und die dem Kunden über das Visualisierungs-Dashboard zugänglich gemacht werden, hängen von der Dichte, dem Standort und der Art der Umfrageteilnehmer sowie vom Abonnementplan ab. Die Funktionen werden auf dem Ariadne-Angebot für Kunden, die über ein Angebot kaufen, ausdrücklich aufgelistet.
- Ariadne ist während der Laufzeit des Abonnements verpflichtet, die Hardware (Vermessungsgeräte) auf eigene Kosten ordnungsgemäß betriebsbereit zu halten.
- Ariadne garantiert dem Kunden, dass sie:
- a) das gesetzliche Recht und die Befugnis hat, diese Bedingungen einzugehen und seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen zu erfüllen;
- b) alle anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorschriften in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen einhalten wird;
- c) über das erforderliche Know-how, die erforderliche Sachkenntnis und die erforderliche Erfahrung verfügt oder Zugang dazu hat, um seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen zu erfüllen;
- d) jedes Gerät, jede Anwendung und jedes Produkt, das im Rahmen der vorliegenden Bedingungen bereitgestellt wird, frei von Viren, Würmern, Ransomware, Spyware, Adware und anderen bösartigen Softwareprogrammen ist;
- e) alle Geräte, Anwendungen und Produkte, wenn sie vom Kunden in Übereinstimmung mit den vorliegenden Bedingungen verwendet werden, nicht gegen Gesetze, Satzungen oder Vorschriften verstoßen;
- f) jedes Gerät, jede Anwendung und jedes Produkt, wenn es vom Kunden in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen verwendet wird, nicht die Rechte am geistigen Eigentum einer Person in irgendeiner Gerichtsbarkeit und unter irgendeinem anwendbaren Recht verletzt.
Eingabe von Datum und Aktivierung
Die Zeichnungsfrist besteht aus zwei Laufzeiten, sofern im Angebot nicht anders angegeben:
- Die erste Frist ist der Testzeitraum ("Evaluierungszeitraum"). Der Evaluierungszeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Kunde Zugriff auf das Dashboard erhält und alle Surveyors installiert sind und Daten streamen, oder in jedem Fall einen Monat nach dem Datum, an dem das Ariadne-Angebot von den Parteien unterzeichnet wurde ("Ausführungsdatum"). Die Dauer des Evaluierungszeitraums beträgt drei (3) Monate, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
- Nach Erhalt und Installation der Gutachter muss der Kunde Ariadne manuell ermittelte Benchmarking-Daten für jeden von Ariadne gewünschten Leistungsindikator (KPI) zur Verfügung stellen. Weigert sich der Kunde, dieser Verpflichtung nachzukommen, kann Ariadne nach Zustimmung des Kunden ein externes Drittunternehmen mit der Durchführung des Benchmarkings beauftragen. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und werden entsprechend weitergegeben.
- Die zweite Laufzeit ("Betriebszeitraum") wird automatisch am Tag nach Ablauf des Testzeitraums aktiviert. Wenn der Kunde nicht möchte, dass der Betriebszeitraum aktiviert wird, muss er dies Ariadne jederzeit während des Bewertungszeitraums mitteilen, spätestens jedoch 15 Tage vor Ablauf des Bewertungszeitraums. Die Betriebszeit beträgt einundzwanzig (21) Monate.
Einrichtung
- Beide Parteien sind sich bewusst, dass die Installation der Hardware (Vermessungsgeräte) für den vollständigen Betrieb des Systems erforderlich ist. Die Hardware muss mit der Fernunterstützung von Ariadne innerhalb von fünfzehn (15) Tagen installiert werden, nachdem sie den oben angegebenen Standort des Kunden erreicht hat. Die Installation erfolgt mit der Fernunterstützung von Ariadne / mit der Unterstützung des Partners von Ariadne / mit der Unterstützung des Partners des Kunden gemäß den Anweisungen von Ariadne. Wenn der Kunde die Hilfe eines Partners von Ariadne in Anspruch nimmt, stellt Ariadne dem Kunden die Kosten in Rechnung. Sollte auf Wunsch des Kunden ein Vertreter von Ariadne bei der Installation anwesend sein, so trägt der Kunde die Arbeitsstunden und die Reisekosten. Im Falle der Unterstützung durch einen Partner des Kunden, der die Anweisungen von Ariadne befolgt, ist Ariadne nicht an der Rechnungsstellung beteiligt, da der Kunde die Rechnung direkt von seinem Partner erhält. Ariadne übermittelt dem Kunden schriftlich (per E-Mail) eine Versandbestätigung der Besichtiger. Der Kunde muss Ariadne so schnell wie möglich über die Ankunft der Hardware informieren. Der Kunde ist auch verantwortlich für die Durchführung von Benchmarking-Diensten wie oben beschrieben (Absatz 2.1).
- Ariadne erhält vor der Entsendung der Besichtiger eine einmalige Zahlung (siehe unten, 4.1).
- Werden die Vermessungsgeräte vom Kunden oder einem Partner des Kunden nicht vor dem Beginn des Auswertungszeitraums installiert oder werden sie unzureichend installiert (nicht gemäß den Richtlinien und Anweisungen von Ariadne, was zu Dateninkonsistenzen führen kann), bleiben Beginn und Ende des Auswertungszeitraums sowie Beginn und Ende des Betriebszeitraums unberührt. Sollte ein Vertreter oder Partner von Ariadne vor Ort sein müssen, um den durch die unzureichende Installation verursachten Fehler zu beheben, trägt der Kunde die Kosten.
Gebühren
Die Zeichnungs- und einmaligen Gebühren sind im Angebot oder auf der Website angegeben, soweit zutreffend.
Ariadne stellt dem Kunden eine Rechnung nach dem folgenden Schema aus:
- Ariadne erhält eine einmalige Zahlung zur Deckung der Implementierungs- und Versandkosten wie im Angebot angegeben (Einrichtungsgebühren).
- Evaluierungszeitraum: Der Kunde bezahlt Ariadne für die gesamte Dauer des Evaluierungszeitraums, der gemäß dem im Angebot angegebenen Abrechnungsplan in Rechnung gestellt wird.
- Betriebszeitraum: Der Kunde ist verpflichtet, Ariadne für die gesamte Dauer des Betriebszeitraums zu bezahlen, wenn der Betriebszeitraum gemäß den Bedingungen in Abschnitt 2 oben aktiviert wird, und zwar in Übereinstimmung mit dem im Angebot angegebenen Abrechnungsplan.
- Falls Umsatz-, Mehrwert-, Einfuhr- oder andere Steuern fällig werden, ist der Kunde für deren Zahlung verantwortlich.
- Ariadne stellt dem Kunden für jede fällige Zahlung eine digitale Rechnung aus. Alle Rechnungen werden von Ariadne per E-Mail an die vom Kunden angegebene Rechnungs-E-Mail-Adresse gesendet. Wenn sich die Rechnungs-E-Mail-Adresse ändert, muss der Kunde Ariadne unverzüglich darüber informieren.
- Die Rechnungen für das Abonnement werden zu Beginn des entsprechenden Abonnementzeitraums ausgestellt. Ariadne muss die fällige Zahlung in voller Höhe innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung erhalten, mit Ausnahme der in 4.1 genannten Einmalzahlung, die bei Unterzeichnung des Angebots zu leisten ist, um den Versand der Gutachter zu beschleunigen. Ariadne muss keine zusätzlichen Kosten für Überweisungen und/oder andere Gebühren übernehmen. Auf unbezahlte Rechnungen werden 1,5 % pro Monat oder der gesetzlich zulässige Höchstbetrag, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, zuzüglich aller Inkassokosten erhoben.
- Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig und können aus keinem Grund storniert werden, es sei denn, in diesen Bedingungen ist ausdrücklich etwas anderes vorgesehen.
Verlängerung und Beendigung
- Nach Beendigung des Betriebszeitraums wird das Abonnement gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 2 automatisch um ein Jahr verlängert, ohne dass eine gegenseitige Vereinbarung der Parteien erforderlich ist (siehe Abschnitt 4). Wenn der Kunde die automatische Verlängerung des Abonnements nicht wünscht, muss er Ariadne spätestens 3 Monate vor Ablauf des Betriebszeitraums oder dessen jährlicher Verlängerung schriftlich per E-Mail darüber informieren. Bei Beendigung des Abonnements bleibt der Kunde für die bereits ausgestellten Rechnungen gemäß den vorliegenden Bedingungen und dem unterzeichneten Angebot haftbar.
- Wenn der Kunde das Abonnement vorzeitig beenden möchte, bleibt der Kunde für die vereinbarten Gebühren haftbar, d.h. für die vollen Kosten des Evaluierungszeitraums, wenn er während des Evaluierungszeitraums kündigt, und für die vollen Kosten des Betriebszeitraums, wenn er während des Betriebszeitraums kündigt.
- Eine Beendigung des Abonnements lässt die Rechte der einen Partei gegenüber der anderen in Bezug auf frühere Ansprüche oder Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Bedingungen unberührt. Alle Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf Haftung, Vertraulichkeit und Entschädigung sowie alle anderen Verpflichtungen im Rahmen dieser Bedingungen, die ihrer Art nach überdauern sollen, überdauern die Beendigung des Abonnements.
- Nach Beendigung des Abonnements ist der Kunde verpflichtet, die Vermessungsgeräte zu entfernen und sie innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Ablauf des Abonnements auf eigene Kosten an Ariadne zurückzusenden. Es wird vereinbart, dass die Vermessungsingenieure nach Erhalt einer Kontrolle unterzogen werden. Bei fehlenden Gutachtern werden dem Kunden die Kosten für die Wiederbeschaffung jedes einzelnen Gutachters in Rechnung gestellt.
- Wird ein anderes Abonnement abgeschlossen, das die weitere Nutzung der Gutachter beinhaltet, müssen die Gutachter nicht zurückgegeben werden.
- Ariadne gewährleistet die Funktion und den Betrieb der installierten Vermessungsgeräte. Ariadne muss alle Vermessungsgeräte, die nicht normal oder zufriedenstellend funktionieren, warten oder ersetzen.
Datenschutz
- Ariadne verpflichtet sich, alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einzuhalten, einschließlich der EU-Datenschutzgrundverordnung 2016/679 ("GDPR"), der UK General Data Protection Regulation ("UK GDPR") und des UK Data Protection Act 2018, des California Consumer Privacy Act ("CCPA") und des California Privacy Rights Act ("CPRA"), des überarbeiteten Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz ("FDAP"). Darüber hinaus wird zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, dass Ariadne für die Erbringung der Dienstleistungen in keiner Weise personenbezogene Daten der Kunden des Kunden verarbeitet, es sei denn, der Kunde entscheidet sich für die Verwendung von Softwaremodulen, die das Einverständnis des Endkunden für die Verarbeitung seiner Daten einholen (z. B. für Marketing- oder Navigationszwecke). Es wird ausdrücklich vereinbart, dass alle anonymisierten Inhalte, die von den Gutachtern von Ariadne angezeigt werden, auf denen sie gespeichert sind oder auf die sie zugreifen, sowie alle Ergebnisse, die von den Gutachtern von Ariadne während der Laufzeit des Abonnements erzielt werden, streng vertraulich behandelt werden, wobei ein angemessenes Maß an Sorgfalt angewandt wird, um einen unbefugten Zugriff, eine unbefugte Nutzung oder eine unbefugte Offenlegung zu vermeiden. Der Kunde kann eine Sicherungskopie der ihm zur Verfügung gestellten Daten anfertigen, die den Urheberrechtsvermerk des ursprünglichen Datenträgers tragen muss.
Eigentum an Hardware und Software
- Ariadne bleibt für die Dauer des Abonnements Eigentümer der Hardware (in Bezug auf die Geräte) und der Software (in Bezug auf das Dashboard), die für die Bereitstellung der Dienste verwendet werden.
- Der Kunde ist berechtigt, die Hardware (die Geräte) und die Software (das Dashboard) für die Dauer des Abonnements im Einklang mit dem Zweck dieser Bedingungen zu nutzen.
- Es wird ausdrücklich vereinbart, dass alle anonymisierten Inhalte, die von den Geräten von Ariadne angezeigt werden, auf denen sie gespeichert sind oder auf die über sie zugegriffen wird, sowie alle Ergebnisse, die von den Geräten von Ariadne während der Laufzeit des Abonnements erzielt werden, das geistige Eigentum (IP) von Ariadne sind, dass sie während und nach Abschluss des Abonnements Ariadne gehören bzw. gehören werden und dass sie durch Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt sind.
- Es wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Daten, die Ariadne vom Kunden erhält, nur für Berichte und Analysen von Ariadne verwendet werden und das Eigentum an diesen Daten beim Kunden verbleibt.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu vergeben und die Geräte an Dritte zu verkaufen oder zu vermieten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten Zugriff auf das Dashboard zu gewähren, es sei denn, ein solcher Zugriff ist für die Nutzung der Geräte und die Bewertung der Anwendbarkeit der Produkte und Dienstleistungen von Ariadne durch den Kunden im Rahmen dieser Bedingungen erforderlich.
Vertraulichkeit
- Es wird ausdrücklich vereinbart, dass jede Art von Information, die sich auf eine der Parteien bezieht und der anderen Partei oder ihren Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, unabhängigen Auftragnehmern und Vertretern (einschließlich, ohne Einschränkung, Finanzberatern, Rechtsanwälten und Buchhaltern) oder Bevollmächtigten (zusammenfassend "Vertreter der Partei") im Rahmen der vorliegenden Bedingungen (ob vor, (unabhängig davon, ob vor, am oder nach dem Datum der Unterzeichnung dieser Bedingungen) durch die offenlegende Partei oder die Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, unabhängigen Auftragnehmer und Vertreter (einschließlich, ohne Einschränkung, Finanzberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer) oder Bevollmächtigten der offenlegenden Partei (zusammenfassend, "Vertreter der Partei"), entweder direkt oder indirekt, schriftlich, mündlich, elektronisch oder in jeder anderen Form von Medien, wie z. B. Geschäftspläne, Entwürfe, Dokumente, Finanzdaten, Marktinformationen, Marketingpläne, Forschung, Software, Quellcode, Geschäftsgeheimnisse, Informationen über den Computer oder das mobile Gerät einer Person oder die Nutzung von Technologien, einschließlich (z. B.) IP-Adresse, MAC-Adresse, eindeutige Gerätekennungen oder alle passiv erfassten Informationen über die Online- oder Ladenaktivitäten, das Surfen, die Anwendungs- oder Hotspot-Nutzung oder den Gerätestandort einer Person, einschließlich aller auf dem Dashboard angezeigten "visualisierten Informationen" (z.z. B. Besucherzahlen, Verweildauer, Heatmap usw.) sowie alle schriftlichen Analysen, Zusammenstellungen, Prognosen, Studien oder sonstigen Dokumente, die von der Partei oder ihren Vertretern im Zusammenhang mit den vorliegenden Bedingungen und den hierin erbrachten Dienstleistungen erstellt werden und die solche Informationen enthalten oder wiedergeben, werden im Folgenden als "vertrauliche Informationen" bezeichnet.
- Die folgenden Informationen sind von den bisherigen Geheimhaltungspflichten ausgenommen:
- a) Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich waren.
- b) Informationen, die sich im Besitz der einen Partei befanden, sind von der anderen Partei bis zu diesem Zeitpunkt nachweislich in schriftlichen Unterlagen offenzulegen.
- c) Informationen, die einer der Vertragsparteien von einem Dritten mitgeteilt wurden, der diese Informationen weder direkt noch indirekt von der anderen Partei erhalten hat.
- d) Informationen, deren Weitergabe für die Vollstreckung eines Gerichtsurteils oder die Vollstreckung eines Rechtsakts erforderlich ist.
- Die Bestimmungen des vorliegenden Artikels gelten auch nach Beendigung des Abonnements uneingeschränkt weiter.
Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Abschluss des Abonnements unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn sich die Bedingungen als lückenhaft erweisen.
Zuständigkeitsvereinbarung/Anwendbares Recht
- Diese Bedingungen unterliegen dem deutschen Recht und sind nach diesem auszulegen.
- Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen oder deren Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit ergeben, werden, sofern sie nicht gütlich beigelegt werden, von den zuständigen Gerichten in Bayern endgültig entschieden.
Höhere Gewalt
- Jede Partei ist von der Haftung für die Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus den Bedingungen befreit, solange und soweit die ordnungsgemäße Erfüllung aufgrund von Umständen verhindert wird, die außerhalb der Kontrolle dieser Partei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krieg, Bürgerkrieg, staatliche Beschränkungen, Feuer, Embargos, Mangel, Verzögerung oder Unterbrechung der Kommunikation oder externer Netzwerke oder andere Umstände von ähnlicher Bedeutung ("Ereignis höherer Gewalt").
- Eine Partei, die sich auf ein Ereignis höherer Gewalt berufen will, hat die andere Partei unverzüglich über den Beginn und das Ende eines Ereignisses höherer Gewalt zu unterrichten. Beide Parteien werden sich in angemessener Weise bemühen, die Auswirkungen einer Nichterfüllung der Bedingungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt zu verhindern oder zu verringern. Ein Ereignis Höherer Gewalt, das einen Unterlieferanten betrifft, gilt als Ereignis Höherer Gewalt, das den Lieferanten betrifft, sofern die Umstände als solche ein Ereignis Höherer Gewalt im Sinne dieses Abschnitts darstellen. Der Lieferant ist jedoch verpflichtet, in einem solchen Fall alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen zu unternehmen, um diese Verpflichtungen selbst zu erfüllen oder so schnell wie möglich einen anderen Unterauftragnehmer mit der Erfüllung zu beauftragen; andernfalls verliert der Lieferant sein Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen.
- Ist eine Partei aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt länger als einen (1) Monat an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Bedingungen gehindert, ist die andere Partei berechtigt, das Abonnement mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Keine der beiden Parteien haftet gegenüber der anderen für die Beendigung des Abonnements infolge eines Ereignisses höherer Gewalt. Dieser Abschnitt entbindet den Anbieter jedoch nicht von seiner Pflicht, einen Notfallwiederherstellungsplan oder einen Plan zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs gemäß diesen Bedingungen oder einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien umzusetzen.
Schlussbestimmungen
- Haftung. Ariadne verpflichtet sich, den Kunden und seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Agenten, Rechtsnachfolger und Zessionare zu schützen, freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegen jegliche Schäden, Ansprüche, Klagen, Urteile, Verluste, Kosten und Ausgaben jeglicher Art, einschließlich Anwaltskosten, die sich aus Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit den hier bereitgestellten Diensten ergeben, sowie für Handlungen oder Unterlassungen von Ariadne, seinen Vertretern, Agenten, Rechtsnachfolgern und Zessionaren im Zusammenhang mit diesen Bedingungen. Die Gesamthaftung von Ariadne für alle Ansprüche, Verluste, Kosten oder Schäden, die sich aus, im Zusammenhang mit oder in Verbindung mit diesen Bedingungen ergeben, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, übersteigt in keinem Fall die Gesamthöhe der vom Kunden an Ariadne gezahlten Gebühren bis zu dem Ereignis, das die Haftung begründet.
- Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde erteilt Ariadne hiermit eine allgemeine schriftliche Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern und seinen verbundenen Unternehmen mit der Verarbeitung seiner Daten. Ariadne stellt dem Kunden auf Anfrage Einzelheiten über seine Unterauftragsverarbeiter zur Verfügung.
- Kein Arbeitsverhältnis. Die Parteien erkennen an und vereinbaren ausdrücklich, dass Ariadne kein Angestellter des Kunden ist, sondern seine Dienstleistungen im Rahmen dieser Bedingungen als unabhängiger Dienstleister für den Kunden erbringt. Die vorliegenden Bedingungen begründen keine Agentur, kein Arbeitsverhältnis, keine Partnerschaft, kein Joint Venture, keine Franchise oder eine andere ähnliche oder besondere Beziehung zwischen den Parteien, und nichts in den vorliegenden Bedingungen darf so ausgelegt werden, dass eine der Parteien zu irgendeinem Zweck zu einem Vertreter, Partner, Repräsentanten oder Auftraggeber der anderen Partei wird.
- Referenzierbarkeit. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Ariadne den Kunden als Kunden identifiziert und die Marke oder das Logo des Kunden in Verkaufspräsentationen, Werbematerialien, Mitteilungen und Pressemitteilungen sowie zur Erstellung eines kurzen Kundenprofils verwendet, das Ariadne zu Werbezwecken auf der Website von Ariadne nutzt.
- Keine Person, die nicht Vertragspartei dieser Bedingungen ist, hat irgendwelche Rechte aus diesen Bedingungen. Dies berührt nicht die Rechte Dritter gegenüber Ariadne für die Folgen ihrer Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen sowie für Handlungen oder Unterlassungen von Personen, die von Ariadne bei der Erbringung der Dienstleistungen eingesetzt oder mit der Erbringung dieser Dienstleistungen betraut werden, wobei diese Rechte unabhängig von diesen Bedingungen bestehen oder verfügbar sind.
- Benachrichtigungen. Sofern in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, müssen alle Mitteilungen und der gesamte Schriftverkehr im Zusammenhang mit diesen Bedingungen schriftlich, persönlich, per Kurier oder per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an die folgende Adresse übermittelt werden.